Der neue Gesamtarbeitsvertrag der Sicherheitsbranche tritt per 1. Juni 2020 in Kraft. Zeitgleich hat der Bundesrat die Allgemeinverbindlichkeit des GAV erklärt. Der neue Vertrag bringt mehrere Anpassungen mit sich, so zum Beispiel Verbesserungen im Bereich Entlohnung, Vaterschaftsurlaub, Arbeitszeitverwaltung und Kontrolle der Untervergabe von Aufträgen.
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