Die Kantone Zürich, Thurgau, St. Gallen, Aargau beide Appenzell und Glarus (inkl. Städte Zürich und Winterthur) lagern die Begleitung von Ausnahmetransporten an speziell ausgebildete Ausnahmetransportbegleiter (sogenannte ATB) mit Polizeibewilligung aus.
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