Der neue Gesamtarbeitsvertrag der Sicherheitsbranche tritt per 1. Juni 2020 in Kraft. Zeitgleich hat der Bundesrat die Allgemeinverbindlichkeit des GAV erklärt. Der neue Vertrag bringt mehrere Anpassungen mit sich, so zum Beispiel Verbesserungen im Bereich Entlohnung, Vaterschaftsurlaub, Arbeitszeitverwaltung und Kontrolle der Untervergabe von Aufträgen.
Je nach Kategorie werden die Einstiegslöhne um bis zu 1% erhöht. Dazu kommt ein Zeitzuschlag für Monate mit hohen Arbeitspensen und ein Lohnzuschlag für bewaffnetes Personal. Neu können ausserdem Minusstunden bis zu -10% aufs Folgejahr übertragen werden. Somit können mehr Festanstellungen in der Branche gewährleistet werden.
Ziel ist es, mit diesen Änderungen die Qualität der privaten Sicherheitsdienstleistungen trotz externer Preiskonkurrenz aufrechtzuerhalten und die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Dennoch appellieren die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter an die öffentlichen Behörden – mit der Bitte in Ausschreiben nur Unternehmen zu berücksichtigen, welche den allgemeinverbindlichen GAV einhalten und somit die Qualität und fairen Arbeitsbedingungen der privaten Sicherheitsbranche schätzen.